Statuten

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I. Name und Zweck

1. Unter dem Namen «Verein Geothermische Kraftwerke Aargau» (abgekürzt: VGKA) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Aarau.

3. Der Verein bezweckt die Förderung der geothermischen Energiegewinnung in der Schweiz mit Schwerpunkt Kanton Aargau.

 

II. Mitgliedschaft

4. Die Mitgliedschaft steht sowohl natürlichen und juristischen Personen als auch Körperschaften des öffentlichen Rechts offen.

5. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Auflösung, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und ist jederzeit möglich mit sofortiger Wirkung.

6. Mitglieder, die dem Ansehen oder dem Zweck des Vereins schaden oder den Jahresbeitrag auch nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlen, können ausgeschlossen werden.

7. Über die Aufnahme neuer Mitglieder sowie deren Ausschluss entscheidet der Vorstand endgültig. Bei Ausschluss wird der Entscheid gefällt ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen.

 

III. Organe

8. Die Organe des Vereins sind:

a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) zwei Rechnungsrevisoren

9. Generalversammlung

9.1 Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und wird jährlich mindestens einmal einberufen. Ihr stehen folgende Befugnisse zu:

a) die Wahl der Präsidialperson, der weiteren Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren auf die Dauer von 2 Jahren
b) die Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Budgets
c) die Festsetzung der Mitgliederbeiträge
d) die Änderung der Statuten
e) die Auflösung des Vereins oder dessen Vereinigung mit einer anderen Institution, für welche Beschlüsse die Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist

9.2 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse abgesehen von statutarisch geregelten Ausnahmefällen mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidialperson.

10. Vorstand

10.1 Der Vorstand leitet den Verein und verfügt über alle Befugnisse, die nicht durch die Statuten oder zwingende gesetzliche Vorschrift anderen Organen vorbehalten sind.

10.2 Der Vorstand besteht aus mindestens 3, maximal 11 Mitgliedern.

10.3 Der Vorstand konstituiert sich selbst mit Ausnahme der Wahl der Präsidialperson durch die Generalversammlung.

10.4 Der Vorstand kann Arbeitsgruppen bilden und diesen Aufgaben delegieren. Sie stehen unter der Aufsicht des Vorstands.

10.5 Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift der Präsidial- oder Vizepräsidialperson zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

10.6 Über die Sitzungen des Vorstands ist ein Protokoll zu führen.

11. Rechnungsrevisoren
Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung Bericht und Antrag.

 

IV. Finanzielle Mittel

12.1 Die finanziellen Mittel werden beschafft durch

a) Mitgliederbeiträge
b) freiwillige Zuwendungen
c) Erlös aus Veranstaltungen

12.2 Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird von der Generalversammlung festgelegt.

12.3 Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

12.4 Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

V. Auflösung des Vereins

13.1 Bei Auflösung des Vereins wird dessen Vermögen wie folgt verwendet:

a) in erster Linie als freiwillige Zuwendung an eine Gesellschaft, die sich der geothermischen Stromgewinnung im geografischen Zweckgebiet des Vereins widmet
b) oder als freiwillige Zuwendung an eine Institution oder Organisation, die einen dem Vereinszweck gemäss Ziffer 3 verwandten Zweck auf dem gesamten Gebiet der Schweiz verfolgt

13.2 Die Generalversammlung legt mit dem Auflösungsbeschluss die Empfängerin des Aktivenüberschusses gemäss dem vorstehenden Absatz fest.

 

VI. Inkrafttreten

14. Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 4. Mai 2010 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

 

Die Statuten wurden am 14. Juni 2019 durch die Generalversammlung angepasst.